Änderungen der Tierarzneimittelverordnung
Bestandsbuchpflicht auch für freiverkäufliche Varroabehandlungsmittel Nach Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 sind ab den 28.01.2022 alle Medikamente bestandsbuchpflichtig! Es besteht die Pflicht zur Buchführung über alle angewendeten Arzneimittel unabhängig … Weiter