Förderung in der Bienenhaltung 2024

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Förderung

Der Förderantrag ist bis zum 15.04.2024 elektronisch über iBALIS zu stellen. Genaueres im folgendem Merkblatt.

Die Fördermaßnahmen in Bayern sollen dafür sorgen, dass es Bienen und Imkern bei uns gut geht.

Honig ist ein naturbelassenes und sehr reines Lebensmittel. Um wirtschaftlich und hygienisch einwandfrei produzieren zu können und um einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen, sind hochwertige Geräte zur Honig- und Wachsgewinnung nötig.

Mit der Anschaffung moderner Gerätschaften wird zudem häufig eine erhebliche Minderung der körperlichen Belastung und ein Beitrag zur Zeiteinsparung erzielt.

Das Mindest-Investitionsvolumen beträgt 700 Euro netto.

Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Netto-Anschaffungskosten.

Jeder Antragssteller benötigt eine Betriebsnummer, die vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergeben wird.

Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Kostenangebote (können gerne von uns erstellt werden)
  • Nachweis des Anfängerlehrgangs (soweit erforderlich)
  • Nachweis der Beitragszahlung zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (soweit erforderlich)
  • Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur noch online über das Serviceportal iBalis möglich ist, siehe Antragstellung!

Antrag auf Auszahlung

Allgemeine Nebenbestimmungenfür Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Hilfe bei der Antragsstellung, wir unterstützen und beraten Sie gerne.