Förderung in der Bienenhaltung 2023

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Förderung

Der Förderantrag muss bis 15.04.2023 eingereicht werden. Genaueres im folgendem Merkblatt.

Die Fördermaßnahmen in Bayern sollen dafür sorgen, dass es Bienen und Imkern bei uns gut geht.

Honig ist ein naturbelassenes und sehr reines Lebensmittel. Um wirtschaftlich und hygienisch einwandfrei produzieren zu können und um einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen, sind hochwertige Geräte zur Honig- und Wachsgewinnung nötig.

Mit der Anschaffung moderner Gerätschaften wird zudem häufig eine erhebliche Minderung der körperlichen Belastung und ein Beitrag zur Zeiteinsparung erzielt.

Das Mindest-Investitionsvolumen beträgt 800 Euro netto, Anfänger der Imkerei erhalten bereits ab einem Mindest-Investitionsvolumen von 400 Euro netto eine Zuwendung.

Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Netto-Anschaffungskosten.

Jeder Antragssteller benötigt eine Betriebsnummer, die vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergeben wird.

Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Kostenangebote (können gerne von uns erstellt werden)
  • Nachweis des Anfängerlehrgangs (soweit erforderlich)
  • Nachweis der Beitragszahlung zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (soweit erforderlich)
  • Erhebungsbogen zur Wirtschaftlichkeit bei Investitionen über 5.000€ netto (soweit erforderlich)

Antrag auf Auszahlung

Allgemeine Nebenbestimmungenfür Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Hilfe bei der Antragsstellung, wir unterstützen und beraten Sie gerne.